Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Home Blog Webdesigner Barrierefrei April 30, 2025 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – was Unternehmen jetzt...
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juni 2021 verabschiedet und setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern – durch verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen.
Die Regelungen gelten ab dem 28. Juni 2025 – ab dann müssen viele Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.
Das BFSG will sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu digitalen Dienstleistungen haben wie alle anderen. Es geht darum, Barrieren im digitalen Alltag zu beseitigen – etwa beim Online-Shopping, bei der Nutzung von mobilen Apps oder bei der Bedienung von Selbstbedienungsautomaten.
Dabei ist Barrierefreiheit nicht nur ein soziales Anliegen, sondern auch ein wirtschaftlicher Faktor: Wer barrierefreie Produkte anbietet, erreicht mehr Menschen – darunter auch ältere Nutzer:innen, Menschen mit temporären Einschränkungen oder nicht-muttersprachliche Nutzer:innen.
Das Gesetz legt fest, dass unter anderem folgende Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen:
Webseiten und mobile Apps von Unternehmen
Online-Shops und Buchungsplattformen
Digitale Kommunikationstools wie Chats oder Videoanrufe
E-Books und Lesesoftware
Selbstbedienungsterminals, z. B. Geldautomaten, Ticketautomaten, Zahlungsgeräte
Dabei gelten die Anforderungen sowohl für neu veröffentlichte Angebote als auch für wesentliche Änderungen an bestehenden Systemen ab dem Stichtag.
Das BFSG gilt grundsätzlich für private Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten – unabhängig von Branche oder Größe.
Allerdings gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und maximal 2 Mio. Euro Jahresumsatz), sofern sie keine Produkte im Sinne des Gesetzes herstellen, sondern rein Dienstleistungen anbieten. Auch diese Unternehmen müssen aber ggf. nachweisen, dass eine barrierefreie Umsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Die gesetzlichen Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards, insbesondere:
den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1)
der europäischen Norm EN 301 549, die Barrierefreiheitsanforderungen an IKT-Produkte und -Dienste definiert
Diese Standards geben klare Vorgaben für barrierefreies Webdesign, etwa zu Kontrasten, Tastaturnavigation, Alternativtexten, Screenreader-Kompatibilität, Videountertitelung und mehr.
Verabschiedet: 28. Juni 2021
Verbindlich für viele private Unternehmen: ab 28. Juni 2025
Für öffentliche Stellen gelten weiterhin die Vorgaben aus der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)
Auch wenn das Gesetz erst 2025 verbindlich wird, lohnt es sich, jetzt aktiv zu werden:
Bestandsaufnahme: Ist Ihre Website oder App barrierefrei?
Frühzeitige Planung: Relaunch oder neue Entwicklung gleich barrierefrei aufsetzen
Agentur oder Fachpartner wählen, die Erfahrung mit barrierefreiem Webdesign nach WCAG haben
Schulungen und Sensibilisierung für interne Teams oder Redakteur:innen
“Barrierefreiheit ist keine Pflichtaufgabe für alle – sondern eine Investition in Qualität, Nutzerfreundlichkeit und gesellschaftliche Verantwortung.”
INTAMIO – Webdesign Agentur
Wir entwickeln barrierefreie Websites die für alle Menschen zugänglich, verständlich und intuitiv nutzbar sind – unabhängig von individuellen Einschränkungen.
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