Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Rothaarige Webdesignerin verwendet Anwendung auf Laptop

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – was Unternehmen jetzt wissen müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juni 2021 verabschiedet und setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern – durch verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen.

Die Regelungen gelten ab dem 28. Juni 2025 – ab dann müssen viele Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.

Ziel des Gesetzes

Das BFSG will sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu digitalen Dienstleistungen haben wie alle anderen. Es geht darum, Barrieren im digitalen Alltag zu beseitigen – etwa beim Online-Shopping, bei der Nutzung von mobilen Apps oder bei der Bedienung von Selbstbedienungsautomaten.

Dabei ist Barrierefreiheit nicht nur ein soziales Anliegen, sondern auch ein wirtschaftlicher Faktor: Wer barrierefreie Produkte anbietet, erreicht mehr Menschen – darunter auch ältere Nutzer:innen, Menschen mit temporären Einschränkungen oder nicht-muttersprachliche Nutzer:innen.

Was muss laut BFSG barrierefrei sein?

Das Gesetz legt fest, dass unter anderem folgende Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen:

Webseiten und mobile Apps von Unternehmen

Online-Shops und Buchungsplattformen

Digitale Kommunikationstools wie Chats oder Videoanrufe

E-Books und Lesesoftware

Selbstbedienungsterminals, z. B. Geldautomaten, Ticketautomaten, Zahlungsgeräte

Dabei gelten die Anforderungen sowohl für neu veröffentlichte Angebote als auch für wesentliche Änderungen an bestehenden Systemen ab dem Stichtag.

Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt grundsätzlich für private Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten – unabhängig von Branche oder Größe.
Allerdings gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und maximal 2 Mio. Euro Jahresumsatz), sofern sie keine Produkte im Sinne des Gesetzes herstellen, sondern rein Dienstleistungen anbieten. Auch diese Unternehmen müssen aber ggf. nachweisen, dass eine barrierefreie Umsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Technische Standards: WCAG & EN 301 549

Die gesetzlichen Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards, insbesondere:

den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1)

der europäischen Norm EN 301 549, die Barrierefreiheitsanforderungen an IKT-Produkte und -Dienste definiert

Diese Standards geben klare Vorgaben für barrierefreies Webdesign, etwa zu Kontrasten, Tastaturnavigation, Alternativtexten, Screenreader-Kompatibilität, Videountertitelung und mehr.

Ab wann gilt das BFSG?

Verabschiedet: 28. Juni 2021

Verbindlich für viele private Unternehmen: ab 28. Juni 2025

Für öffentliche Stellen gelten weiterhin die Vorgaben aus der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Auch wenn das Gesetz erst 2025 verbindlich wird, lohnt es sich, jetzt aktiv zu werden:

Bestandsaufnahme: Ist Ihre Website oder App barrierefrei?

Frühzeitige Planung: Relaunch oder neue Entwicklung gleich barrierefrei aufsetzen

Agentur oder Fachpartner wählen, die Erfahrung mit barrierefreiem Webdesign nach WCAG haben

Schulungen und Sensibilisierung für interne Teams oder Redakteur:innen

“Barrierefreiheit ist keine Pflichtaufgabe für alle – sondern eine Investition in Qualität, Nutzerfreundlichkeit und gesellschaftliche Verantwortung.”

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr digitaler Gerechtigkeit. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch Wettbewerbsvorteile, da sie mehr Menschen erreichen und Vertrauen schaffen.
Kreative Gruppe von Webdesignern in der Agentur
Sehbehinderter Mann am Bildschirm zu Hause

Letzte Posts

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Home Blog Webdesigner Barrierefrei April 30, 2025 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – was Unternehmen jetzt...

Kategorien

Haben Sie Fragen zu Ihrer Webseite?

Schreiben Sie uns.